Die Kandidatenvorstellung für die Bürgermeisterwahl, veranstaltet von der Westfalenpost am 03.09.2020, war für alle Teilnehmer ein informativer Abend.
In der nachfolgenden Fragestunde konfrontierte ich Herrn Heß erneut mit seinen gewaltigen Verlusten aus den Swapgeschäften oder auch Zinswetten genannt, sowie seinen Erklärungen in der Tagespresse. Dazu habe ich ihn mit seiner Aussage aus der Berichterstattung von „LokalPlus“ vom 12.06.2018 zitiert „die Gemeinde haben keinen Schaden erlitten“, sowie mit einem Artikel aus der WP, vom 23.02.2018, in der seine Person die Vorwürfe ins Land der Märchen verweist. Es gibt diesen Verlust nicht, das bestreite ich total“, so seine Worte.
Er kündigte dazumal ggü. meiner Person die Einleitung rechtliche Schritte an. Dies ist bis heute, aus gutem Grund, nicht erfolgt.
Dieser Schaden, resultierend aus der Vergleichsvereinbarung geschlossen am Oberlandesgericht Hamm, wird bis dato den Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde verheimlicht und darüber hinaus sogar wortgewaltig bestritten.
In Folge habe ich den Anhang zur Anlage des Jahresabschlusses der Gemeinde hochgehalten.
Unter Punkt 4. unten stehen die von der Gemeinde gebildeten Rückstellungen aus drohenden Verlusten aus Swapgeschäften ( 2810080 ), ausweislich in Höhe von 5.725.327,29 €. Die nächste Spalte rechts beziffert die tatsächliche Inanspruchnahme, hier in einer Summe von 2.513.756,96 ( d.h. den tatsächlichen Verlust aus den Währungsswaps ) und wiederum davon rechts die Höhe der Auflösung in Höhe von 3.211.570,33 €. Dieser Betrag wirkt in der Bilanz gewinnerhöhend.
Nachfolgend beziffert sich dieser exakt auf einen Betrag in Höhe von 2.513.756,96 €.
Tatsächlich galt es beim Abschluss des Vergleichs am Oberlandesgericht Hamm aufgelaufene Zahlungsansprüche ( d.h. seitens der Gemeinde nicht geleistete Zahlungen ) aus den laufenden Swapgeschäften in Höhe von 2.889.555,00 € zu berücksichtigen. Der Vergleich nun beinhaltete nachfolgend einen Verzicht der Bank in einer Größenordnung von 2.400.000,00 und begründet in Konsequenz einen Zahlungsanspruch von lediglich noch 489.555,00 €.
Allerdings steht die Gemeinde, unabhängig vom Vergleich, zusätzlich für die negativen Marktwerte der Swapgeschäfte in der Haftung, d.h. für die nicht geleisteten Zahlungen auf die negativen Marktwerte der Zukunft, d.h. bis zum Ende der vertraglichen Laufzeit; dies auf das Datum zum 31.12.2015 abgezinst. Dieser Forderungsbetrag beinhaltet eine Summe von 2.835.772,00 €. In Abzug zu bringen gilt es hiervon ein nicht rechtswirksam gewordenes, weil storniertes, Swapoptionsgeschäft, so dass es einen Betrag von ca. 2.000.000,00 € als Schaden aus den negativen Marktwerten zu berücksichtigen gilt.
Dazu kommen noch ca. 100.000,00 € für Zinszahlungen für den im Vergleich nicht berücksichtigten, letzten Monat der Vertragslaufzeit.
Tatsächlich unglaublich und dabei unredlich sind die Ausführungen des ersten Bürgers unserer Gemeinde zur o.g. Problematik. Noch am Abend des 03.09.2020 erklärte er ausdrücklich und wider besseren Wissens ggü. der Tagespresse die Unwahrheit.
Jeder Wähler unserer Gemeinde hat einen Anspruch diesen Sachverhalt, vor dem Gang zur Wahlurne, selber inhaltlich zu bewerten um danach seine Entscheidung zum zukünftigen Wohl unserer Gemeinde zu treffen.
Herbert Weber