Zinsspekulation

Man kann die Verschleuderung von Steuergeldern nicht schönreden bzw. schönklagen:

Der Finnentroper Bürgermeister Dietmar Heß wirft im Hinblick auf die Swap Geschäfte den Banken die Verletzung ihrer Aufklärungspflicht vor. Die Gemeinde sei falsch beraten worden.

Ein solcher Erklärungsversuch erscheint bei näherer Betrachtung jedoch als reine Schutzbehauptung.

Dietmar Heß ist am 07.04.2005 vom Städte- und Gemeindebund NRW zum neuen Vizepräsidenten gewählt worden.

Am 15.10 2007 hat der Städte- und Gemeindebund NRW in Gemeinschaft mit der NRW.BANK eine Handreichung zum “Finanz- und Zinsmanagement für Kommunen” herausgegeben. Darin wurde bereits gewarnt, dass u.a. der Stadt Hagen durch die sog. Swap-Geschäfte Verluste in Höhe von 51 Millionen € drohen.

Als Vizepräsident des Städte- und Gemeindebundes NRW sollte der Bürgermeister diese Handreichung gekannt haben, als er am 17.01.2008 den ersten Fremdwährungsswap kaufte.

Aber damit nicht genug. Bereits wenige Monate nach dem Kauf zeichnete sich die negative Entwicklung seines Engagements ab. In Konsequenz wurde mit Datum vom 28.10.2008 der Vertrag dahingehend umstrukturiert, das eine Aussetzungsvereinbarung geschlossen wurde mit dem Inhalt, eigentlich fällige Zinszahlungen der Gemeinde auszusetzen und diese ans Ende der Vertragslaufzeit anzuhängen, also die Vertragslaufzeit zu verlängern.

Das Schreiben des Städte- und Gemeindebundes, dem Herr Heß als Vizepräsident vorsteht, als auch die notwendige Umstrukturierung eines bereits gekauften Fremdwährungsswap, führen jedem die Gefährlichkeit dieser Zinswetten mit Nachdruck vor Augen. Scheinbar nicht so dem Finnentroper Bürgermeister. Dieser kaufte am 27.11.2008 den zweiten Fremdwährungsswap.

Wenn Herr Heß heute, im Jahr 2015 kläglich versucht, nach alledem sein Handeln mit dem Hinweis auf eine falsche Beratungen zu rechtfertigen, so ist dies ein Schlag ins Gesicht für jeden redlichen Bürger dieser Gemeinde.

Aber der Bürgermeister legt noch einen nach: „Hier wird der Eindruck erweckt, dass auf Kosten der Steuerzahler gewettet wird. Das ist aber Quatsch“, so seine Worte. „Stattdessen könnten die Swap-Geschäfte sogar Geld in die Haushaltskasse spülen, sollten die Gerichte im Rechtsstreit zwischen der Ersten Abwicklungsanstalt (ehemals West-LB) und der Gemeinde zugunsten Letzterer entscheiden, dann könnten die „Drohverluste“ aufgelöst und in den Ertrag des laufenden Haushaltsjahres eingebracht werden“.

Über diese Sicht der Dinge kann man nur den Kopf schütteln. Dem Ertrag aus der Auflösung der Verlustrückstellung bei Klagegewinn steht der Verlust der Bildung der Rückstellung gegenüber. Beides hebt sich auf. Gleiches gilt für die mögliche Erstattung der Prozesskosten. Diese sind doch bereits durch die Gemeinde bezahlt worden.

Und natürlich wird hier mit Steuergeldern gezockt. Juristen sprechen von einem „Insichgeschäft“ Der Steuerzahler muss sowieso herhalten. Die Frage ist nur, sind es ausschließlich die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde oder aber alle Einwohner des Landes NRW, die für die Verluste der EAA Bank (als Rechtsnachfolger der WestLB) haften.

Die Wahrheit ist und bleibt, es wurde mit Steuergeldern spekuliert!

 

Finnentrop eine Gemeinde im Sauerland