Rahrbach eine Mahnung an das Frettertal und die Zentralorte

Wir haben schon mehrmals über die 200m Windräder berichtet, die in Rahrbach den Betrieb aufnehmen.Resized-0000

Blick vom Weringhauser Kreisel

Einen ersten Eindruck, was 200m hohe Windräder im fernen Rahrbach bedeuten, kann man sich auf dem Berg in Finnentrop verschaffen. Und im Frettertal sollen die „Dinger“ noch 40m höher ausfallen. Damit ist auch Finnentrop, Bamenohl, Weringhausen und natürlich Schönholthausen im Focus. Wer hier sagt, dass was im Frettertal abläuft interessiert mich nicht, wird spätestens dann eines Besseren belehrt, wenn die Räder sich mit niederfrequentem Getöse drehen.

Wie sagte ein gewisser Herr Michail Sergejewitsch Gorbatschow: “Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“. In diesem Sinne – aufwachen und mitmachen!

Gesamtschule Finnentrop – eine Analyse der Freien Wähler

Gesamtschule: Oberstufe

Vorbemerkung: Die Fraktion der Freien Wähler für Finnentrop hat von Anbeginn angezweifelt, dass in Finnentrop eine Gesamtschule auf Dauer bestehen kann. Nachdem sie jedoch von der Verwaltung und vom Rat ertrotzt wurde, unterstützte die Fraktion der Freien Wähler die Gesamtschule im Rat. So forderte der Fraktionsvorsitzende Christian Vollmert bereits vor Jahren, die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge mit einem Laptop auszustatten und alle Klassenräume ans Internet anzubinden. Darüber hätte man das Profil der Gesamtschule stark unterstützt.

Die derzeitigen Meldungen in den Medien lassen allerdings wenig Gutes für die zukünftige Entwicklung der Gesamtschule erwarten. Die Schülerzahlen sind zu gering, um eine eigenständige gymnasiale Oberstufe zu gewährleisten.

Zu den Fakten und Hintergründen:

Die Mindestzügigkeiten bei Fortführung einer Gesamtschule:

Mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang in der Sekundarstufe I (bis Klasse 10) (§ 82 Abs. 7 SchulG NRW) Ausnahme: Wird diese Mindestgröße unterschritten, kann eine der vorgenannten Schulen fortgeführt werden, wenn sich aus der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass dies im Planungszeitraum nur vorübergehend der Fall ist.

Gemäß § 6 Abs. 5 Ziff. 1 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW gilt eine generelle Bandbreite von 26 bis 30 Schülerinnen und Schülern pro Klasse, in Klasse 5 von 25 bis 29.

Als mit dem Schuljahr 2012/2013 die Gesamtschule ihren Betrieb aufnahm, befanden sich im 4. Schuljahr aller Grundschulen in Finnentrop 183 Schülerinnen und Schüler. 119 Schülerinnen und Schüler stiegen in die Jahrgangsstufe 5 der Gesamtschule ein. Hierunter befanden sich auch Kinder aus Nachbargemeinden. Dieser Jahrgang geht nun laut Medienberichten mit 32 Schülern in die Oberstufe. Das sind 10 (knapp 24%) weniger als nach dem Schulgesetz (SchulG NRW) erforderlich.

Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens gem. § 81 (3) SchulG ist die Schulentwicklungsplanung anlassbezogen darzulegen. Hierbei wird ausschließlich auf die eigenen Schülerzahlen und deren Prognosen zurückgegriffen.

Alle Kinder, die im Schuljahr 2021/2022 zum Übergang in die weiterführende Schule anstehen, waren zum Zeitpunkt der Errichtung der Gesamtschule bereits geboren. Schaut man in die Verwaltungsberichte der Gemeinde Finnentrop (www.finnentrop.de) ergeben sich folgende Übergangszahlen:

2018/19          182 Schülerinnen und Schüler

2019/20          149

2020/21          166

2021/22          177

Wenn schon angesichts von 119 Schülerinnen und Schülern des 1. Jahrgangs nur 32 Schülerinnen und Schüler in die Oberstufe wechseln, wie düster sieht das dann in den kommenden Jahren aus? Schließlich sind die Anmeldezahlen der letzten Jahre deutlich geringer (vgl. Medienberichte).

Das hat logische und vor allem vorhersehbare Gründe. Die Verwaltung hat auch weitere erforderliche Eckdaten analysieren müssen, um die Genehmigung für die Gesamtschule zu erhalten:

Erforderliche Eckdaten sind insbesondere die bisherigen Übergangsquoten auf eigene und auswärtige Schulen, das Schüleraufkommen in der Kommune sowie entsprechende Schülerzahlenprognosen für mindestens fünf Jahre ab dem Errichtungsdatum.

Das Bedürfnis im Sinne des § 78 (4) und (5) SchulG für die Errichtung einer Gesamtschule hat nicht nur eine quantitative Komponente (erforderliche Schülerzahl), sondern auch eine qualitative Komponente (Leistungsheterogenität). Eine leistungsheterogene Schülerschaft ist ein wesentliches Strukturelement der Gesamtschule. Zum Nachweis kann das bisherige Übergangsverhalten auf bestehende Gesamtschulen sowie das zu erwartende Schülerpotential aus dem Einzugsbereich der neuen GE zugrunde gelegt werden. (vgl. SchulG NRW)

Nun weiß und wusste jede Bürgerin und jeder Bürger in der Gemeinde Finnentrop, dass Finnentrop umzingelt ist von 5 Gymnasien (2 in Attendorn, 2 in Lennestadt, 1 in Plettenberg) und 4 Realschulen (1 in Grevenbrück, 1 in Attendorn, 1 in Plettenberg und 1 in Eslohe). Diese Schulen wurden immer von Finnentroper Schülerinnen und Schülern besucht und werden es auch weiterhin. Wurde dies hinreichend bedacht, um die qualitative Komponente einer leistungsheterogenen Komponente abzusichern? Oder ist das derzeitige schwache Übergangsverhalten in die Oberstufe die Quittung dafür, dass man seinerzeit durch die rosarote Brille schaute.

Der starke Übergang von Schülerinnen und Schülern aus der Jahrgangsstufe 4 zu Gymnasien ist keine Finnentroper Spezialität, sondern betrug im Schuljahr 2014/15 im Landesdurchschnitt 41,6 %. Im gleichen Schuljahr wechselten im Landesdurchschnitt 22% aller Schülerinnen und Schüler in Gesamtschulen. (www.destatis.de). Da liegt Finnentrop sogar deutlich darüber, weil weder eine Hauptschule noch eine Realschule vor Ort im Angebot ist.

Noch eine wichtige Statistik:

Der Anteil der Schülerschaft mit mittlerem Schulabschluss ist am größten:

2014 erreichten insgesamt 850 700 Schülerinnen und Schüler in Deutschland einen Schulabschluss der allgemeinbildenden Schulen. Der größte Anteil mit fast 44 % beendete die Schule mit einem mittleren Schulabschluss. 33 % schlossen mit der allgemeinen Hochschulreife und 17 % mit einem Hauptschulabschluss ab. (www.destatis.de)

Legt man die Prozentzahl in Höhe von 33% aller Schülerinnen und Schüler zugrunde, die mit einer allgemeinen Hochschulreife ihre Schullaufbahn beenden, so müsste eine Gesamtschule durchgängig in allen Jahrgangsstufen 120 Schülerinnen und Schüler oder mehr aufweisen und das mit einer qualitativen leistungsheterogenen Komponente. Ansonsten werden niemals mindestens 42 Schülerinnen und Schüler in die Oberstufe wechseln. Darum zaubert die Verwaltung nun die Kooperation mit der Gesamtschule Werdohl aus dem Hut.

Aber auch bei diesem Unterfangen sollte die Verwaltung auf die enorme Belastung der Schülerinnen und Schüler durch lange Fahrzeiten bedenken, dass gerade deshalb weitere Schülerinnen und Schüler die Gesamtschule Finnentrop meiden werden.

Auch ein Blick in die dortige Statistik der Gesamtschule Werdohl sollte den analytischen Blick schärfen. Im Schuljahr 2014/2015 hatte die Gesamtschule Werdohl 787 Schülerinnen und Schüler (https://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2015/pdf/47_15.pdf). Das sind 7% weniger als im Schuljahr davor. Laut Internetpräsenz der dortigen Gesamtschule stehen 35 Schülerinnen und Schüler an zur Abiturprüfung (http://aeg-werdohl.de/category/schulleben/schulinfos/). Nimmt man an, dass sich jeweils 35 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang in der SEK II befinden, so verbleiben im SK I-Bereich dieser Schule 682 Schülerinnen und Schüler, also durchschnittlich 114 Schüler pro Jahrgang. Bei der durchschnittlichen Erreichung der allgemeinen Hochschulreife werden auch dort nie mehr als 35 bis 37 Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe zu erwarten sein. So kann man sich durchaus vorstellen, dass Werdohl ein ähnliches Interesse auf Kooperation entwickelt hat.

So werden Schülerinnen und Schülern beider Schulen weite Unterrichtswege zugemutet, um ein interessantes und breiteres Differenzierungsangebot in der Oberstufe anzubieten. Wenn auf beiden Seiten dadurch eine Abschreckung bei Eltern und Schülerinnen und Schülern erfolgt, dass die Anmeldezahlen an beiden Schulen zurückgehen, ist auch diese Kooperation in 6 Jahren gefährdet.