Kaum waren die Infos, dass der Kreis Olpe unter den aktuell gegebenen Umständen das Windkraftverfahren gegenüber den Stadtwerken Aachen negativ bescheiden würde auf dem Markt, passierte in der für öffentliche Verwaltungen atemberaubender Geschwindigkeit in Finnentrop alles um die Hindernisse für die Investoren und Grundstückbesitzer aus dem Weg zu räumen.
Im Einzelnen stellt sich die Situation vermutlich wie folgt dar:
- Die Prüfung ob Bauplanungsrecht für das Projekt besteht – würde vom Kreis Olpe negativ ausfallen.
- Die Stadtwerke Aachen lassen das Verfahren ruhen.
- Die Finnentroper Verwaltung veröffentlicht im Anschluss daran das Amtsblatt vom 18.9.2019 mit der 86.Änderung des Flächennutzungsplans ….. Windenergieanlagen nordwestlich von Serkenrode und 87. Änderung des Flächennutzungsplans …. Windanlagen nordöstlich von Schöndelt. Beides mit dem Zitat: „Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplanaufstellung ist es, die baurechtliche Grundlagen zu schaffen, um auf diesem Gelände Windkraftanlagen zu errichten“.
Nun wird ausgelegt- öffentlich informiert – und vermutlich in der letzten Ratssitzung 2019 mit den bekannten Mehrheiten abgenickt.