Ein Kommentar von Clemens Bernemann.
Ratsmitglieder sind verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln. Sie sind an Aufträge nicht gebunden.
In NRW wird folgender Verpflichtungstext für Ratsmitglieder empfohlen: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Zum Wohle der Gemeinde. Dazu zählt zuvorderst zum Wohle der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde mit dem Ziel, Schaden abzuwenden. Ratsmitglieder tragen Verantwortung für Heimat und Landschaft, für das Wohl der Menschen.
Laut ZDF-Sendung vom 04.11.2018 „Infraschall – unerhörter Lärm“ verursacht der Infraschall von Windkraftanlagen u. a. Panikattacken, Schlafstörungen, Schwindel, Herzrasen, Herz-Aussetzer, Unwohlsein, Reduktion der Herzmuskelkraft.
Wegen ihrer Verpflichtung waren sich sicherlich alle Ratsmitglieder, auch die, die am 18.09.2018 in der Ratssitzung mit ihrer Mehrheit das sog. „Moratorium“ beendet haben, ihrer Verantwortung über das Wohl der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere derer im Frettertal, bewusst.
Jedes Ratsmitglied erhält für seine Tätigkeit im Rat eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von knapp 200 €. Die sollte sie/er einsetzen, um die mit diesem Amt verbundenen Aufgaben nach bestem Wissen und Können und zum Wohle der Gemeinde, also seiner Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Ratsmitglieder müssen also sich sachkundig machen, bevor sie eine Entscheidung im Rat treffen. Sie sollen anstehende Entscheidungen vorab prüfen und sich mit Gegenentwürfen auseinandersetzen. Das erfordert Recherche und kostet Zeit. Geht man von einem Stundenlohn von 15€ aus, dann sollten sie sich 13 Stunden im Monat mit anstehenden Entscheidungen intensiv auseinandersetzen. Die Zeit der Sitzungen selbst wird gesondert entgolten.
Nun gibt es oft Ratssitzungen und Sitzungen von Ausschüssen, die keine großartige Vorbereitung erfordern. Betrachten Sie die nächste Sitzung am 13.11.2018, dann wird klar, wie wenig Vorbereitung für Ratsmitglieder hierzu erforderlich ist. Auch gibt es sitzungsfreie Monate, in denen die Aufwandsentschädigung auf das Konto fließt. Da kann man schon mal in einigen Monaten Vorbereitungszeit einsparen, um diese für solche Entscheidungen zu verwenden, die von immenser Tragweite sind, wie die Entscheidung für Windkraftanlagen.
Zu solcher Vorbereitungsarbeit gehören u. a. Abklärungen der Fragen nach Landschaftsschutz, Artenschutz und Gefahren für Bürgerinnen und Bürger durch Infraschall.
Im Internet fanden sich bis zum Zeitpunkt der Ratssitzung am 18.09.2018 umfassende seriöse Untersuchungen zu den Gefahren des Infraschalls für die Menschen. In meinen persönlichen Anmerkungen zum Infraschall in der Versammlung der Initiative „Gegenwind – Frettertal“ am 28.02.2018 in Serkenrode habe ich die anwesenden Ratsmitglieder darauf hingewiesen, dass sie eine Verantwortung für die Gesunderhaltung der Bürgerinnen und Bürger haben und diese ernsthaft wahrnehmen mögen. Von Februar bis September war Zeit genug, um sich mit der Frage der Gefahren durch Infraschall zu beschäftigen und erhaltene Aufwandsentschädigungen für sich persönlich zu begründen.
Wenn dann aber 19 Mitglieder bei namentlichem Aufruf im Rat für die Fortführung der Planungen zu Windkraftanlagen stimmten, und 11 Stimmen (in der Mehrheit von Freien Wählern und SPD) dagegen votierten, taten sie dies offenbar doch in ihrer hohen Verantwortung für das Wohl der Gemeinde und deren Bürgerinnen und Bürger. Diese Ratsmitglieder waren also anders als die 11 Ratsmitglieder, die dagegen waren, nach intensiver Recherche und Abwägung der wissenschaftlichen Erkenntnisse fest davon überzeugt, dass von Windkraftanlagen keine Gefahren für die Menschen ausgehen. Ich möchte sehr gerne ihnen unterstellen, dass sie Ihre Aufwandsentschädigung hinreichend genutzt haben, um sich für die Ratssitzung sachkundig zu machen, um eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Dann sollten sie sich der Debatte stellen. Doch, wenn sie dies nicht getan haben, sondern einer Parteilinie gefolgt sein sollten, dann haben sie jenseits nicht zu rechtfertigender Aufwandsentschädigungen ein Problem:
Wie nämlich gehen diese Ratsmitglieder nun mit den Erkenntnissen aus der ZDF-Sendung vom 04.11.2018 um? Nach sicheren Erkenntnissen werden bis zu 30% der Menschen, die Windkraftanlagen in ihrem Wohnumfeld haben, erkranken. Das sind allein in Serkenrode immerhin 215, in Schliprüthen 43 und in Ramscheid 10. Wegen der hohen Reichweiten des Infraschalls werden auch noch 440 Personen in Fretter betroffen sein. Das Frettertal ein Tal der Schlaflosen und Herzstörungen.
Wer als Ratsmitglied seine Verpflichtung ernst nimmt, müsste heute und nicht erst morgen alles daransetzen, dass der Ratsbeschluss vom September zurückgeholt wird. Ansonsten sollte künftig jeder/ jedem Einzelnen der 700 zu erwartenden Erkrankten im Frettertal erklärt werden, warum ihre/seine Erkrankung wegen der Notwendigkeit von Windkraftanlagen als Kollateralschaden anzusehen ist.
Clemens Bernemann